„Die Verfassung des Staates sollte so beschaffen sein, dass sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniert“, Stanislaw Jerzy Lec
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Protokollierung und Aufbewahrung des Kommunikationsverhaltens Millionen Deutscher, ist am 16.10.2015 mit der Mehrheit von CDU (einheitsparteilich dafür) und SPD beschlossen worden. Zumindest das Wahlergebnis ist eigentlich sehr Aufschlussreich.
Die einzelnen Stimmenaufteilungen sind zu finden unter:
https://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik?id=365&url=/apps/na/na/fraktion.form&controller=fraktion
Das Protokoll des Trauerspiels:
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/18131/392042
Übler als der Fakt, dass sich eine Regierung derartig in die Privat-Angelegenheiten des Volkes einmischt, dessen Meinung sie eigentlich vertreten sollte, sind die Begründungen dafür.
Eine Auswahl:
„Es kann durch die Erhebung der Telekommunikationsdaten nachgewiesen werden, dass ein Täter entgegen seinen Beteuerungen doch am Tatort war, weil sein Handy von der den Tatort abdeckenden Funkzelle erfasst wurde.
Es gab beispielsweise den als Flensburger Bahnhofsfall bekanntgewordenen Mordfall, bei dem der Täter vor allem deshalb über die Telefonverbindungsdaten überführt werden konnte, weil die Telefongesellschaft die Daten noch gespeichert hatte, was sie nach der geltenden Rechtslage nicht hätte tun müssen.“ (SPD Mensch)
In erster Linie heißt das, dass das Handy am Tatort war. Aber Spaß beiseite, es sind diese Schönheiten:
„Aber es gab auch Fälle, in denen es zu Freisprüchen kam, etwa den Fall eines Angeklagten vor dem Landgericht Hamburg, der freigesprochen wurde, weil die Telefonverbindungsdaten, die noch da waren, nachwiesen, dass er an einem anderen Ort und nicht am Tatort war.“ (SPD Mensch)
Mit anderen Worten, es ist demnach jetzt schon soweit, dass ein Angeklagter nachweisen muss, dass er unschuldig ist, statt dass man eine Schuld nachweist. Und das soll als Begründungsargument für die VDS herhalten?
„Wohlgemerkt: Es geht uns nicht um die Inhalte der Kommunikation. Es wird nicht gespeichert, was per E-Mail verschickt wurde oder worüber telefoniert wurde, sondern es geht nur um die Verbindungsdaten.“ (SPD Mensch)
Das ist schonmal falsch. Bei SMS fällt (technisch bedingt) auch der Inhalt an. Und auch Adressaten geben Auskunft über Inhalte.
Allerdings entschärft der eigentliche Gesetzesentwurf einiges doch beträchtlich:
„(5)
Der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der
elektronischen Post dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.“
Allein damit hätte man viel Kritik den Wind aus den Segeln nehmen können. Es geht also „nur“ darum, wer mit wem, wann, wo kommuniziert hat. Und wann wer mit welcher IP im Netz war.
Die weitreichenden Möglichkeiten der TKÜV werden von dem Gesetz nicht pauschal und auf Vorrat genutzt, das würde vermutlich auch die Kapazitäten der Provider sprengen.
Aber weiter im Programm:
„Wie gesagt, wir haben gerade im europäischen Vergleich äußerst restriktive Regelungen: kurze Speicherfristen, Zugriff nur bei abschließend genannten schweren Straftaten, keine Speicherung von Inhalten, keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft, und die Daten sind im Inland gespeichert, also in Deutschland. Ganz besonders wichtig ist der Richtervorbehalt. Es gibt keinen staatlichen Datenabruf ohne richterlichen Beschluss. Das zeigt, dass wir eine äußerst restriktive Speicherpflicht in diesem Gesetzentwurf geregelt haben.“ (SPD Mensch)
Bezüglich schwerer Straftaten und richterlicher Beschluss frage ich mich, wie es bisher möglich gewesen ist, dass selbst bei „runtergeladenen“ Serien Abmahnkanzleien an die Nutzeranschrift über die Auskunft der Provider gekommen sind. Die Richter haben so ziemlich alles durchgewunken, weil sie die schiere Masse an Anfragen nicht bewältigen können. In Berlin ist seit 2007 kein Antrag mehr abgelehnt worden (Apropos, mal was zum Thema Richtervorbehalt und wie die Sache in der Praxis gehandhabt wird: https://posteo.de/site/transparenzbericht_2014)
Ist die Infrastruktur erstmal da wird sie auch genutzt … es ist passiert, also kann es passieren, also kann es wieder passieren.
Und dann noch mal ein Ausspeien auf die Unschuldsvermutung:
„Es gibt genügend Beispiele, dass die Vorratsdatenspeicherung für den Angeklagten sowohl zu einem Freispruch führen kann als auch im Sinne der Strafverfolgung zu einer Verurteilung.“
Es wird noch lustiger:
„Wenn wir das verbindlich regeln, können deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden. Genau das ist unser Ziel.“
(Beifall bei der CDU/CSU)
oder auch neue Straftatbestände kreiert.
„Da Sie davon sprachen, dass wir hier dem Datenschutz nicht genügen, muss ich Ihnen entgegnen: Sie betreiben an dieser Stelle Täterschutz.“
(CDU Mensch)
Auch hier, die Daten von Millionen werden unter der Perspektive möglicher Täterschaft erhoben. Das sagt sie ja sogar so: die Datenschutz-Interessen der Bürger zu berücksichtigen ist für sie Täterschutz. Bürger sind potentielle Täter – unter dieser Prämisse wird das Instrument VDS eingeführt und das ist die einzige Perspektive aus Sicht der VDS.
„Die Beispiele zeigen aber auch, wer bisher davon profitiert hat, dass wir auf dieses Ermittlungsinstrument verzichtet haben. Das waren nicht die kritischen Geister, die Journalisten, die Bürger in ihrer privaten Lebensführung, sondern es waren kriminelle Täter, skrupellose Mörder, Räuber, Bandendiebe, Erpresser, Händler und Nutzer von Kinderpornografie. Das muss jeder wissen, der sich bisher gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Es ist richtig: Sie ist noch nicht empirisch aufgearbeitet worden. In der Tat haben die Ermittler bisher Besseres zu tun, als festzuhalten, was sie mit der Vorratsdatenspeicherung hätten machen können. Wenn sie ihnen nicht zur Verfügung steht, dann hat das im Moment keinen praktischen Wert. Wir haben uns deshalb vorgenommen, das im Rahmen einer Evaluation aufzuarbeiten. Ich kann die Anwender in der Praxis jetzt nur bitten, wirklich festzuhalten,“
Da bin ich mal gespannt, wie man das messen will. In GB gibt es quasi den Überwachungsstaat und Einbruchsdelikte werden in Gebieten Englands z.T. überhaupt nicht mehr verfolgt, weil die Polizei besseres zu tun hat. Und zum Totschlagargument Kinderpornographie, die eigentliche Straftat und das worum es m.E. vorwiegend auch gehen sollte, ist der eigentliche Missbrauch. Bezüglich Verbreitung und Konsum wird beim „Raubkopieren“ komischerweise genau andersherum argumentiert, dass es den Hersteller schädigt. Die meisten Bildmaterialien von Verbrechen des Dritten Reiches, stammten von den Tätern selber. Das hat im Nachhinein niemand zum Nazi gemacht, sondern eher abgeschreckt. Ähnlich bei den Skandalen zu „Abu Ghraib“.
„Meine Damen und Herren, die Beispiele zeigen nicht nur, welche ermittlungstechnische Bedeutung die Verbindungsdaten haben, sondern sie zeigen auch, um welche Straftaten es geht, nämlich schwere Kriminalität, und sie zeigen auch, wie diese Daten erhoben werden. Sie werden nicht beliebig zusammengeführt, einmal herumgerührt und dann irgendwie missbraucht, sondern sie werden immer nur punktuell im Zusammenhang mit ganz konkreten Ermittlungen in Fällen schwerer Kriminalität herangezogen. Das zeigt vor allem, worum es nicht geht: Es geht nicht um Meinungskontrolle, nicht um Generalverdacht, nicht um generelle Überwachung oder das Erstellen von Bewegungsprofilen. Hier werden in unverantwortlicher Weise Ängste geschürt.“ (CDU Mensch)
Das mit der schweren Kriminalität hatten wir ja schon oben. Ein Türöffner-Argument, wie Terrorismus.
Und ja, es geht um Überwachung, auch wenn die anfallenden Daten erstmal nicht weiter verwendet werden, wird die Infrastruktur zur Protokollierung von Kommunikationsverhalten geschaffen. Und eben aufgezeichnet. Und allein das Bewusstsein um die Aufzeichnung und Aufbewahrung IST Verhaltens-/Meinungskontrolle.
„Der Staat hat das Monopol zur Strafverfolgung, und er darf sich bei der Verfolgung von Tätern nicht von vornherein schwächer machen, als es die Täter sind, die diese Kommunikationsmittel ohne Weiteres nutzen.“ (CDU Mensch)
Der Staat darf gerne dieselben Kommunikationsmittel nutzen, das heißt nicht, dass er die Bevölkerung beim Nutzen der Kommunikationsmittel pauschal überwachen darf. Dieses „Argument“ kommt von den CDUlern noch öfter („Der Staat darf sich nicht schwächer machen“, Waffengleichheit etc),
dabei vergleicht man hier ganz geschickt Äpfel mit Birnen, denn moderne Kommunikationsmittel nutzen, zur Koordination und Ausführung, ist dem Staat ja nicht verboten. Was hier etabliert wird, ist dagegen ein Eindringen des Staates in sämtliche Lebensbereiche der Bevölkerung bzw. die Verpflichtung, dass die Provider das erstmal für ihn tun.
„Wir gehen auch in Zukunft auf Nummer sicher und erhöhen den Sicherheitslevel noch weiter. Uneingeschränkter Richtervorbehalt, Vier-Augen-Prinzip, Verschlüsselung, Trennung vom Internet bei der Speicherung: Dieses Niveau ist extrem hoch – wohlgemerkt für dieselben Daten, die bei den Telekommunikationsunternehmen selber aus betrieblichen Gründen allein nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden können, und zwar mit deutlich geringeren Standards.“ (CDU Mensch)
Ja, klar, wie gesagt, ich sag nur Abmahngeschäft. Hat bisher ja *prima* funktioniert, mit dem Richtervorbehalt, ha ha. Und was Versprechungen und Beschönigungen angeht, hat gerade das Thema schon sehr viel zu bieten gehabt. Aber okay, allein aus technischen Gründen wird sich das Vier-Augen-Prinzip nicht durchsetzen, zu kompliziert. Der Richtervorbehalt hat jetzt schon gezeigt, dass es reine Makulatur ist, ein lästiger Automatismus.
„Viele Delikte vollziehen sich heute in der digitalen Sphäre. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, eine digitale Spurensicherung sicherzustellen.“
Dann gibt´s hoffentlich auch nur digitale Konsequenzen.
„Er schafft aber im begrenzten Umfang zumindest Chancengleichheit mit Verbrechern; er behebt Defizite in der Strafverfolgung. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir wollen nicht, dass Verbrecher ihre Taten mit Smartphones planen und ausführen, während die Strafverfolgungsbehörden, wenn es nach Ihnen ginge, nur Schreibmaschinen und Kohlepapier haben.“
(CDU Mensch)
Da ist es wieder, Verbrecher arbeiten mit Smartphones und Strafverfolger mit Schreibmaschinen und Kohlepapier, deswegen brauchen wir Vorratsdatenspeicherung. Der eigentliche Folgeschluss wäre: Gebt den Strafverfolgern doch auch Smartphones, aber sie wollen gleich das ganze Netz. Das ist auch ein guter Hinweis auf das CDU-Verständnis von Verhältnismäßigkeiten.
Und wenn man sich das so anhört, vielleicht wäre es ja sogar besser, wenn Leute mit einer Steinzeitmoral und Attitüde auch bei den Werkzeugen bleiben, die zu ihrer Mentalität passen.
Es wird nochmal besser:
„Mich ärgert in diesem Zusammenhang, dass Sie manchmal eine sehr unsensible Sprache wählen. Im Vorfeld ist viel von „Massenüberwachung“ und „Generalverdacht“ gesprochen worden. Sie können einen Gesetzentwurf mit Argumenten zutreffend oder auch weniger zutreffend kritisieren oder hinterfragen – gar keine Frage –, aber wenn Sie darüber sprechen, dann haben Sie auch die Verantwortung, sensibel mit Begriffen umzugehen. Wer bei rechtsstaatlichen, engen Ermittlungsansätzen von Überwachung spricht, der ist geschichtsvergessen.“
(CDU Mensch)
Soweit ich weiß, hat nicht mal die Stasi einen so großen Teil des Bewegungs- und Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung anlasslos protokolliert. Nicht weil die das nicht gewollt hätten, die konnten einfach nicht. Die haben einen Mords-Aufwand betrieben um, bei konkreten Verdacht, einzelne Mikrophone in Wohnungen zu verbauen, während heute jeder Depp ein Smartphone selber kauft mit sich rumschleppt und fröhlich in der Welt herum simst.
Diese plötzliche Sensibilität ist der blanke Hohn. Insbesondere wenn man sich dieses Konstrukt von real existierenden Rechtsstaat ansieht. Und die Kollegin der CDU sagte selbst, dass sie keinen Täterschutz betreiben möchte, zugunsten des Datenschutzes, besser kann man Generalverdacht nicht artikulieren. Man darf es jetzt noch nicht mal als das benennen, was es ist.
„… schützen wir die Polizei, vor Verdruss und Schererei!“ (G.Kreisler)
Und dann wird´s nochmal interessant:
„Glauben Sie mir: Als ehemaliger Kriminalbeamter und Fahnder, der im hochkriminellen Milieu über 2 000 Festnahmen in ganz Deutschland getätigt hat, weiß ich ganz genau, wovon ich rede. Wenn ich mit meinen Kollegen vor Ort in Dortmund spreche, gibt es zu diesem Thema keine zwei Meinungen. Ich fordere Sie auf: Hören Sie auf diese Experten! Vertrauen wir dem Urteil unserer Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwaltschaften und Gerichte!“ (CDU Mensch)
Bei aller Lobhudelei für die Polizei, bei Einbrüchen hat man gerade mal eine Aufklärungsquote von 20 % und das wird sich durch die VDS auch nicht verbessern. In GB, wo es eine flächendeckende Überwachung gibt, hat man teilweise aufgehört sich um Delikte, wie Einbrüche zu kümmern, weil man sonst mit den „neuen“ Straftaten nicht nach kommt.
Jetzt kann jede Lobby-Gruppe kommen und ihren Tribut fordern, um ihre Arbeit zu vereinfachen und die Gesetzeslage wird entsprechend angepasst:
– Kripo / Polizisten
– Versicherungen
– Rechteinhaber
– …
Es ist der übliche Bundestag: oberflächliche Rhetorik, Argumente, die keine 5 Minuten standhalten, Halbwahrheiten und ganze Lügen.
Aber vielleicht wollen das die Wähler ja, vielleicht ist das ja genau das, was der durchschnittliche CDU / SPD Wähler will.
Mich wundert´s jedenfalls auch nicht weiter, je mehr der großartige Rechtsstaat beschworen wird, desto mehr merkt man, wie wenig da eigentlich dran ist.
Es sind u.a. die gleichen SPD Leute, die die Facebook Zensur wollen und „Hass-Verbrechen“1 / Feminismuskritik auf den Strafkatalog setzen, sowie das Informieren des Arbeitgebers über politische Einstellung etc.
Und zur CDU sagt man lieber nichts mehr (sonst fiele mir noch sowas, wie Killerspielepanikmacher, Zensurfetischisten, Law-and-Order-Dorfdeppentum, christliche „Taliban“ samt Moralpolizei ein, ja, ich weiß, ich bin böse und gemein) – die letzten Anflüge liberalen Denkens sind mit der FDP verschwunden. Da können sie noch so viel beteuern, dass das alles nichts mit den Beschlüssen zur VDS jetzt zu tun hat. Jeder weiß, was das Versprechen eines Abgeordneten wert ist.
Die reden davon, dass sie nicht dem Zufall überlassen wollen, ob sie auf jede Kommunikation und jeden Aufenthalt der Vergangenheit zugreifen können. Dabei ist die Begründung der Gesetze, nach denen sie das tun, nicht weniger zufällig. Der Einfluß des Wählers auf die Beschlüsse liegt bei 0, es ist mehr als zufällig, ob irgendeine Partei in seinem Interesse handelt (erst recht für die Zukunft). Es werden also Gesetze beschloßen, die die „Grundrechte“ zugunsten des positiven Rechts weiter einschränken. Und das ist ein selbstverstärkender Prozess, der auf die Schwächung
des Individuums abzielt. Das Grundlegende zugunsten des flüchtigen Wandelbaren einschränken.
Der Straftatenkatalog besteht aus Gummibegriffen (wie Terrorismus) und die werden immer dehnbarer. Abgesehen davon, Gesetze, die dann mit Staatsgewalt durchgesetzt werden, lässt man sich durchaus öfter mal von Interessengruppen diktieren. Allerdings ist die Bevölkerung nicht dazu da, das Leben der Polizei möglichst einfach zu machen.
Die Zeit hat gezeigt, es gibt aus sehr guten Gründen Schutzrechte des Bürgers vor dem Staat. Und dass Deutschland relativ sicher, frei und reich ist, hat mit allen möglichen zu tun, aber sicher nicht mit diesem „Rechts“staat und dieser Regierung. Was sie von der Verfassung und vom Bürger halten, ist ja hinreichend dokumentiert.
Na gut, nachdem ich mich jetzt ein bisschen aufgeregt und auch den Gesetzestext als ganzes überflogen habe, ist der doch nicht ganz so schlimm, wie die Reden (insbesondere der Befürworter) im Bundestag vermuten ließen. Es macht auf mich den Eindruck, es geht weniger darum, die Bevölkerung zu überzeugen, als vielmehr die Einzel-Gruppen, derentwegen man das Gesetz einführt
(„Wir sind stark, wir können das gegen alle Widerstände durchsetzen, Abweichler gibt es in unsern Reihen nicht“). Wenn eine VDS also sowieso kommt, dann besser jetzt diese, als eine nach der nächsten Wahl, wenn Schwarz-Rot wieder koalieren und das Thema erneut auf den Tisch kommt.
Auf die Repliken der Opposition will ich nicht weiter eingehen. War auch nicht so dolle. Und die Grünen und Verbote, das ist eine Story für sich.

Das positive Recht hat eine beschränkte Ausdruckmächtigkeit ggü Lebensrealitäten. Und der Versuch, alles damit durchzuregulieren, führt zu schlimmeren Auswirkungen, als die Krankheiten, die es „heilen“ soll.
1Wobei man keinesfalls alles gutfinden muss, was an Meinungen existiert. Perfekt zusammengefasst hat es ein Artikel bei Novo
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